Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (sog. „Whistleblower“) leisten einen wertvollen Beitrag, um Missstände aufzudecken und zu ahnden. Sie haben einen Anspruch darauf, dass ihre Hinweise vertraulich behandelt und sie vor beruflichen Repressalien geschützt werden.
Um dies zu gewährleisten, hat die puzzleYOU GmbH eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage der Meldestelle bilden die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (sog. Hinweisgeberschutzgesetz bzw. HinSchG).
Wer kann Verstöße melden?
Meldeberechtigt sind Beschäftigte der puzzleYOU GmbH sowie solche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zur puzzleYOU GmbH stehen.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
In den Anwendungsbereich des HinSchG fallen die in § 2 HinSchG genannten Fälle.
Hierzu gehören beispielsweise Straftaten (Betrug, Korruption, Diebstahl, etc.), Verstöße gegen Vorschriften des Datenschutzes, der Vertraulichkeit der Kommunikation sowie der informationstechnischen Sicherheit sowie Verstöße gegen umweltrechtliche Vorschriften.
Wie nehme ich Kontakt zur internen Meldestelle auf?
Als interne Meldestelle fungiert Herr Matthias Weiß.
Die interne Meldestelle ist zu erreichen:
- Per E-Mail an compliance@puzzleyou.net.
Bei Kontaktaufnahme per E-Mail können Sie Ihre E-Mail auch von einem privaten E-Mail- Account schicken, den Sie unter fiktivem Namen einrichten. - Postalisch unter der Anschrift:
puzzleYOU GmbH Meldestelle HinSchG
Auf der Haide 2 92665 Altenstadt a.d.Waldnaab
Bitte kennzeichnen Sie bei postalischer Kontaktaufnahme Ihr Schreiben auf dem Umschlag zusätzlich als „persönlich / vertraulich“. - Persönliches Gespräch:
Ein persönliches Gespräch kann auf Wunsch nach vorheriger Vereinbarung geführt werden. Bitte kontaktieren Sie dafür die interne Meldestelle über einen der vorgenannten Wege.
Wie ist das weitere Vorgehen?
Die Meldestelle behandelt die Identität der hinweisgebenden Person sowie aller von einer Meldung betroffenen oder genannten Personen vertraulich. Zugriff auf diese Informationen haben nur die für die Bearbeitung von Hinweisen zuständigen Personen sowie deren Unterstützungskräfte. Ausnahmen ergeben sich aus § 9 HinSchG.
Eine vollständige Anonymität kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden, insbesondere wenn sich aus den gemeldeten Informationen Rückschlüsse auf die hinweisgebende Person ergeben. Anonyme Hinweise werden dennoch entgegengenommen und bearbeitet; eine Ermittlung der Identität erfolgt nicht aktiv.
Sofern Kontaktdaten angegeben werden, erhalten Sie zeitnah eine Eingangsbestätigung. Die Meldestelle prüft den Hinweis und leitet bei Bedarf Folgemaßnahmen ein. Spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung werden Sie über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen informiert, soweit dadurch keine Ermittlungen oder Rechte betroffener Personen beeinträchtigt werden.
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesjustizamt
Anstelle der internen Meldestelle der puzzleYOU GmbH haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesjustizamt zu wenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im Rahmen des Meldeverfahrens für die interne Meldestelle der puzzleYOU GmbH werden gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.